Die Kosten für ein Implantat sind schwer zu bestimmen, denn Kieferstellung und Zahnstellung des Menschen sind so individuell wie ein Fingerabdruck. Jeder Mensch bringt andere Voraussetzungen mit. Ist es sinnvoll ein Sofortimplantat zu setzen oder ist ein Spätimplantat die geeignetere Wahl? Wird ein Einzelzahnimplantat benötigt oder eine implantatgetragene Brücke oder Prothese? Ist das Knochenangebot ausreichend oder ist ein Knochenaufbau notwendig? Sind Zahnfleisch und Zahnbett entzündungsfrei oder muss eine Parodontitisbehandlung vorgenommen werden? Diese Fragen kann Ihnen nur ein Implantologe nach eingehender Untersuchung beantworten. Er wird Sie auch detailliert zu jedem Schritt aufklären und einen Kostenplan aufstellen.
Bitte bedenken Sie, dass die Kosten für ein Implantat nicht von der gesetzlichen Krankenkasse ersetzt werden. Diese übernimmt nur Anteile bei der Implantatkrone. Wenn Sie privat versichert sind oder eine Zahnzusatzversicherung besitzen, können die Kosten für Implantate ganz oder teilweise übernommen werden.
Ihre Dentalimplantat Berater sind Spezialisten für ästhetische Implantologie in Frankfurt und geben Ihnen gerne Auskunft über Kosten, die bei einer Implantation und ggf. einem Knochenaufbau auf Sie zukommen. Tel: + 49 69 219 99 24
Abrechnung einer Implantat-Beratung
Dem Patienten muss für Implantatbehandlung schon vor der ersten Beratungssitzung bewusst sein, dass diese eine Privatleistung ist.
Die in der folgenden Tabelle aufgeführten Leistungen könnten für eine Beratungssitzung zur Anwendung kommen. Die Aufzählung ist nicht abschließend:
GOZ/GOÄ-Nr. | Leistungsbeschreibung |
Ä1 | Beratung, auch telefonisch |
Ä3 | Eingehende Beratung, mindestens 10 Minuten |
Ä6 | Vollständige Untersuchung des stomatognathen Systems |
0030 | Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans |
Ä5000 | Röntgen, je Zahn |
Ä5004 | Panoramaschichtaufnahm je der Kiefer |
0060 | Abformung beider Kiefer für Situationsmodelle |
§ 4 | GOZ Abformmaterial OK/UK |
§ 4 | GOZ Bissmaterial |
1040 | Professionelle Zahnreinigung, je Zahn |
Ä5370 | Computergesteuerte Tomografie im Kopfbereich |
Ä5377 | Zuschlag für computergesteuerte Analyse |
§ 6 Abs. 1 GOZ | Virtuelle Implantation mittels DVT |
0040 | Erstellung eines Heil- und Kostenplans bei KFO/FAL/FTL-Leistungen |
§ 6 Abs. 1 GOZ | Zahnärztlicher Aufwand im Zusammenhang mit der Herstellung von Schablonen nach den
GOZ-Nrn. 9003/9005 |
§ 6 Abs. 1 GOZ | Full Mouth Desinfection (FMD |
8000 ff. | Funktionsanalytische bzw. -therapeutische Leistungen |
9000 ff. | Implantologische Leistungen |
§ 9 GOZ | Laborkosten für Modelle oder Bohrschablonen |
BEB 0732 | Desinfektion von zahntechnischen Werkstücken (hier die angelieferte Bohrschablone) |
BEB 0706 | Fotodokumentation |
Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ)
https://www.bzaek.de/goz/gebuehrenordnung-fuer-zahnaerzte-goz.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%BChrenordnung_f%C3%BCr_Zahn%C3%A4rzte
Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
https://www.bzaek.de/goz/gebuehrenordnung-fuer-aerzte-goae.html
https://de.wikipedia.org/wiki/Geb%C3%BChrenordnung_f%C3%BCr_%C3%84rzte